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   OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14   

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https://dejure.org/2014,32617
OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14 (https://dejure.org/2014,32617)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2014 - 1 Verg 1/14 (https://dejure.org/2014,32617)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. November 2014 - 1 Verg 1/14 (https://dejure.org/2014,32617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg kann von Mitbewerber nicht mehr angegriffen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg kann von Mitbewerber nicht mehr angegriffen werden

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Fristwahrung bei Vergabe-Nachprüfungsverfahren

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergabefehler: Anfechtung nur innerhalb von sechs Monaten

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch wesentliche Vertragsänderungen sind innerhalb der Ausschlussfristen des § 101b GWB angreifbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zu spät ist zu spät: Ausschlussfristen gelten auch bei vergaberechtswidriger Direktvergabe (VPR 2015, 90)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 186
  • ZfBR 2015, 412
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Aus europarechtlicher Sicht ist diese Frage zu verneinen: Die Mitgliedstaaten können zwar das berechtigte Vertrauen der Vertragspartner in den Bestand vergaberechtswidrig geschlossener Verträge schützen, doch können sie (und ihre Untergliederungen [hier der BG]) sich nicht selbst - ebenfalls - auf Vertrauensschutz stützen, um sich einer Pflicht zur Beendigung eines gemeinschaftsrechtlichen Vergaberechtsverstoßes zu entziehen (EuGH, Urt. v. 18.07.2007, C-503/04, NZBau 2007, 594).

    Ob dazu eine außerordentliche Kündigung nach § 314 Abs. 1 BGB (vgl. LG München, Urt. v. 20.12.2005, 33 O 16465/00, NZBau 2006, 269; Jaeger, EWiR 2008, 107) oder die "nächstmögliche ordentliche Kündigung" und eine anschließende Neuausschreibung geboten ist, ist bislang nicht abschließend geklärt (vgl. Wagner-Cardenal/Scharf/Dierkes, NVwZ 2011, 1297/1299).

    Die Frage, ob die (hier betroffenen) "Altverträge" bzw. die "Aufstockung" vergaberechtswidrig sind, bedarf deshalb auch im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.07.2007 (a.a.O.) keiner Entscheidung.

  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10

    Vergaberecht: Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe in einem Altfall

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Hs.] GWB abzuleiten, denn diese Vorschrift kann nicht rückwirkend auf Verträge angewandt werden, die vor Inkrafttreten der genannten Vorschrift (2009) abgeschlossen worden sind (OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.04.2010, Verg W 5/10).

    Allerdings erfasste diese Norm nur den Fall, dass Angebote mehrerer Bieter vorlagen, nicht aber - auch - den Fall, dass von vornherein nur mit einem Bieter verhandelt worden ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.04.2010, Verg W 5/10).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Vertrages über die augenchirurgische

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Die Darlegungslast für den Zeitpunkt der Kenntniserlangung obliegt der BF (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, VII-Verg 32/13, NZBau 2014, 454 [Rn. 18]; König, a.a.O., § 101b GWB Rn. 6 [S. 704]).

    (konkludent oder "funktional") als ein Vertragsschluss im vergaberechtlichen Sinne oder eine - diesem gleichkommende - "wesentliche" Vertragsänderung (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 19.06.2008, C-454/06, NJW 2008, 3341 ff. ["Pressetext"]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, a.a.O., Rn. 20, m. w. N.) anzusehen ist.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Art. 12 Abs. 1 GG sichert die Teilnahme an einem (fairen) Wettbewerb, vermittelt aber keinen Anspruch auf Wettbewerb oder auf Erfolg im Wettbewerb bzw. auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten (BVerfG, Beschl. v. 13.06.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135 ff. ) oder auf Abwehr von Konkurrenten.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt - horizontal - für das Verhältnis der Auftragsbewerber untereinander, nicht aber - vertikal - im Verhältnis von Auftragsbewerbern zu Auftraggebern, die mit den Auftragsbewerbern nicht im Wettbewerb stehen (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.2008, I ZR 145/05, BGHZ 177, 150 ff.).
  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Dem für die Beurteilung der Marktbeherrschung relevanten Markt sind vielmehr auch andere Nachfrager zuzurechnen, soweit die von ihnen nachgefragten Leistungen aus der Sicht der Marktgegenseite als Ausweichmöglichkeit in Betracht kommen (BGH, Beschl., v. 18.01.2000, KVR 23/98, NZBau 2000, 189).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Es war (BGH, Beschl. v. 19.12.2000, X ZB 14/00, BGHZ 146, 202 ) und ist anerkannt, dass Verstöße gegen das Vergaberecht ohne ausdrückliche Regelung (z. B. in § 115 Abs. 1 GWB) weder als Verbotsverletzungen noch als Fälle von Sittenwidrigkeit anzusehen sind (vgl. KG, Beschl. v. 19.04.2012, Verg 7/11, BeckRS 2012, 19210).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Ausschreibung der Versorgung mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Ob die Vergabekammer im Rahmen des (Art. 2e Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie und) § 114 Abs. 1 S. 1 GWB ("geeignete Maßnahmen ..."; "...auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken") von den Möglichkeiten "alternativer Sanktionen" i. S. d. Art. 2e Abs. 2 der Richtlinie hätte Gebrauch machen können, kann ebenso dahinstehen, wie die Frage, ob der Senat im Rahmen des § 123 GWB dazu befugt gewesen wäre (bejahend: BSG, Beschl. v. 22.04.2009, B 3 KR 2/09 D, NZS 2010, 204), denn Voraussetzung dafür wäre ein innerhalb der Fristen des § 101b Abs. 2 GWB geltend gemachter Vergaberechtsverstoß, was hier nicht der Fall ist (s. o. 2.).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Nur wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind, ist sie ausnahmsweise nicht notwendig (Beschl. des Senats v. 05.09.2014, 1 Verg 2/14, n. v., sowie Beschl. v. 15.07.2003, 6 Verg 6/03, OLGR S. 2004, 131; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.01.2011, VII-Verg 42/10; OLG Celle, Beschl. v. 09.02.2011, 13 Verg 17/10).
  • LG München I, 20.12.2005 - 33 O 16465/05

    EuGH kritisiert Vergabe als rechtswidrig: Kündigungsrecht des AG?

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
    Ob dazu eine außerordentliche Kündigung nach § 314 Abs. 1 BGB (vgl. LG München, Urt. v. 20.12.2005, 33 O 16465/00, NZBau 2006, 269; Jaeger, EWiR 2008, 107) oder die "nächstmögliche ordentliche Kündigung" und eine anschließende Neuausschreibung geboten ist, ist bislang nicht abschließend geklärt (vgl. Wagner-Cardenal/Scharf/Dierkes, NVwZ 2011, 1297/1299).
  • OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

  • OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von nuklearmedizinischen

  • OLG Brandenburg, 02.12.2003 - Verg W 6/03

    Kompetenz des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers im Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2011 - Verg 42/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer;

  • OLG Schleswig, 05.09.2014 - 1 Verg 2/14
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

  • OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Feststellung der Unwirksamkeit

  • VK Schleswig-Holstein, 05.05.2014 - VK-SH 4/14
  • OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 11 Verg 12/15

    Frist für Geltendmachung unzulässiger De-facto-Vergabe

    Soweit sich aus den Entscheidungen des EuGH vom 10.04.2003 in den Rechtssachen C-20/01 und C 28/01 sowie vom 18.07.2007 in der Rechtssache C-503/04 eine primärrechtliche Verpflichtung der Vertragsstaaten ergibt, vergaberechtswidrig zustande gekommene Verträge zu beenden, begründet dies nach allgemeiner Auffassung keinen subjektiven Bieterrechtsschutz (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. November 2014 - 1 Verg 1/14 -, juris Rdnr. 73; KG, Beschluss vom 10.04.2012, Verg 7/11 - juris Rdnr. 99 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2008 - VII- Verg 23/08 -, juris Rdnr. 60; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. März 2012 - Verg W 15/11 -, juris Rdnr. 41).
  • OLG Schleswig, 28.08.2015 - 1 Verg 1/15

    Rettungsdienst Schleswig-Flensburg - Vergabenachprüfungsverfahren:

    Ihr Nachprüfungsantrag wurde von der Vergabekammer Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 05. Mai 2014 abgewiesen (VK-SH 04/14); die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde blieb erfolglos (Beschluss des Senats vom 04. November 2014, 1 Verg 1/14).
  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die

    Rechtsverstöße gegen allgemeine, öffentlich-rechtliche Bestimmungen sind hingegen nicht zu überprüfen, soweit diese außerhalb des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften verbleiben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2017, 11 Verg 1/16, VergabeR 2017, 407; OLG Karlsruhe AbfallR 2011, 191; OLG Schleswig, NZBau 2015, 186; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auf., Rdn. 78 zu § 160 GWB).

    Damit sind alle Regelungen umfasst, die mit dem formellen und materiellen Vergaberecht im Zusammenhang stehen (vgl. OLG Karlsruhe, AbfallR 2011, 191; OLG Schleswig NZBau 2015, 186).

    Eine Antragsbefugnis ist nämlich dann zu bejahen, wenn der behauptete Verstoß gegen das Genehmigungserfordernis des § 34a GewO einen vergaberechtlichen Anknüpfungspunkt bzw. eine sog. Brückennorm aufweist und sich die Anwendung dieser Normen konkret auf die Rechtsposition der Antragstellerin im Vergabeverfahren auswirken könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012, X ZB 9/11 zitiert nach juris; OLG Schleswig NZBau 2015, 186; OLG Frankfurt VergabeR 2017, 407; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz/Pries, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 80 zu § 160 GWB; Dicks in Kulartz/Kus/Portz/Pries, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 246 zu § 97 GWB).

  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2016 - VK-SH 9/16

    Was sind "vergaberechtliche Anknüpfungs- oder Brückennormen"?

    Bestimmungen über das Vergabeverfahren sind die Regeln des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder der einschlägigen Verdingungsordnung (z.B. der VOL/A) einschließlich der sich aus diesen Regeln ergebenden Bindung an die in der Bekanntmachung oder Ausschreibung festgelegten Bedingungen des betreffenden Vergabeverfahrens (vgl. BGH, Beschl. vom 26.09.2006, X ZB 14/06, NVwZ 2007, 240; OLG Schleswig, Beschl. vom 04.11.2014, 1 Verg 1/14, NZBau 2015, 186, m.w.N.; Kulartz / Kus / Portz, § 107 GWB, Rn. 43; Weyand, § 107 GWB, Rn. 99 ff., m.w.N.).

    Diese können im Vergabenachprüfungsverfahren im Rahmen "vergaberechtlicher Anknüpfungs- oder Brückennormen" inzident, nämlich im Sinn vorgelagerter Rechtsfragen, zu prüfen sein (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 04.11.2014, 1 Verg 1/14, NZBau 2015, 186, m.w.N., dort verneint für das Beihilferecht, das Kartell- und das Lauterkeitsrecht; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 01.08.2012, Verg 105/11, VergabeR -, 71, m.w.N.; BGH, Beschl. vom 18.06.2012, X ZB 9/11, NZBau 2012, 586, für die Frage, ob abfallrechtliche Bestimmungen die Vergabe einer Dienstleistungskonzession ausschließen; zum kommunalen Wirtschaftsrecht und zum Kartellrecht siehe Dreher, NZBau -, 665, m.w.N.).

  • VK Bund, 19.02.2021 - VK 1-120/20

    De-facto Vergabe

    cc) Dass das Scheiben der Ag vom 23. September 2020 keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, ist unschädlich, denn auch dies ist in § 135 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. GWB i.V.m. Art. 2f Abs. 1 lit. a), zweiter Spiegelstrich der Rechtsmittel-RL, Art. 55 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU so nicht vorgesehen (so auch Maimann in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, 5. Aufl., zu § 135 GWB, Rz. 44 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 4. November 2014, 1 Verg 1/14).

    Dieser vom Gesetzgeber verfolgte Zweck wird nur dann erreicht, wenn diese Fristen jeweils absolut (also als formelle Ausschlussfristen) gelten (so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 4. November 2014, 1 Verg 1/14 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2011, Verg W 14/11; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011, Verg 1/11; vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. November 2015, Rs. C- 166/14).

  • VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16

    Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne

    Der Ablauf der Ausschlussfrist führt zum Rechtsverlust der (betroffenen) Bieter; die Frist ist weder einer Hemmung nach §§ 203 ff. BGB noch einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugänglich (OLG Schleswig, B. v. 04.11.2014 - 1 Verg 1/14).
  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

    OLG Brandenburg, Beschl.v. 22.04.2010, a.a.O., Rdnr. 45; Beschl.v. 06.03.2012 - Verg W 15/11; OLG Schleswig, Beschl.v. 04.11.2014 - 1 Verg 1/14.
  • VK Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - VK-SH 1/15

    "Dynamische Anpassung" des Leistungsumfangs vereinbart: Bieter muss "Mehrarbeit"

    Dieser Wertung steht schließlich auch nicht die Entscheidung des OLG Schleswig vom 04.11.2014 (1 Verg 1/14) entgegen.
  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 3 A 14/17

    Rettungsdienst; Kündigung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstvertrags;

    Soweit mit einer Klage wie hier auch nichtvergaberechtliche Regelungen - etwas das Europäische Beihilfenrecht - geltend gemacht werden, werden sie ohnehin nicht im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren geprüft (OLG Schleswig, Vergabesenat, Beschluss vom 04.11.2014, 1 Verg. 1/14).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - VK-SH 5/16

    Im Nachprüfungsverfahren wird nur die Einhaltung des Vergaberechts geprüft!

    Im Vergabenachprüfungsverfahren sind jedoch grundsätzlich Rechtsverstöße nicht zu prüfen, die außerhalb des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegen (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 Verg 1/14; VK Münster, Beschluss vom 05.08.2014 - VK 10/14; 2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.- - 2 VK LSA 16/13).
  • VK Niedersachsen, 05.10.2015 - VgK-37/15

    Ausschreibung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen als qualifizierter

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